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GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
Der Deutscher Bundestag hat mit der Drucksache16/3100 in der 16. Wahlperiode vom 24.10.2006 den o.a. Gesetzentwurf zur "Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG" beraten und beschlossen.
Die aktuelle Fassung des Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung -
Hier die Eingangsbemerkungen des Gesetzentwurfs:
A. Problem und Ziel
Deutschland hat ein modernes und leistungsfähiges Gesundheitswesen, das allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversor- gung und zugleich rund 4,2 Millionen Beschäftigten und Selbständigen Arbeits- plätze bietet. Das Gesundheitswesen bietet eine Patientenversorgung auf hohem Niveau. Mit seiner Innovationskraft ist es zudem von erheblicher ökonomischer Bedeutung für den Standort Deutschland. Im internationalen Vergleich ist das deutsche Gesundheitswesen leistungsfähig. Allerdings belegen nationale Stu- dien und internationale Vergleiche, dass die Mittel zur Gesundheitsversorgung nicht überall effizient eingesetzt werden, so dass es teilweise zu Über- und Unterversorgung kommt, die Qualität der Versorgung erheblich variiert und Ressourcen nicht nur an Schnittstellen nicht optimal eingesetzt werden.
Eine Reform der Finanzierungsstrukturen und damit der Einnahmenseite im Gesundheitswesen muss verbunden sein mit einer Reform der Ausgabenseite, die sicherstellt, dass die Mittel effizient und effektiv eingesetzt werden. Die in diesem Gesetz vorgesehenen Reformmaßnahmen stellen sicher, dass auch in Zukunft soziale Sicherheit im Krankheitsfall für alle gewährleistet wird. Insbesondere ist vorgesehen:
- Ein Versicherungsschutz für alle Einwohner ohne Absicherung im Krank- heitsfall in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung,
- der Zugang der Versicherten zu allen medizinisch notwendigen Leistungen unter Einbeziehung des medizinischen Fortschritts, unabhängig von der Höhe der jeweils eingezahlten Beiträge,
- Weichenstellungen für die Beteiligung aller an der Finanzierung des Gesundheitssystems nach ihrer Leistungsfähigkeit durch Fortführung und Ausbau eines steuerfinanzierten Anteils,
- Qualitäts- und Effizienzsteigerung durch Intensivierung des Wettbewerbs auf Kassenseite insbesondere durch mehr Vertragsfreiheit der Kassen mit Leistungserbringern, Reformen der Organisation wie z. B. die Ermöglichung kassenartenübergreifender Fusionen sowie den neuen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Einführung des Gesundheitsfonds,
- Qualitäts- und Effizienzsteigerung durch Intensivierung des Wettbewerbs auf Seiten der Leistungserbringer z. B. durch mehr Vertragsfreiheit in der ambulanten Versorgung, durch verstärkten Wettbewerb in der Arzneimittel- versorgung sowie durch mehr Vertrags- und Preiswettbewerb in der Heil- und Hilfsmittelversorgung,
- Bürokratieabbau und mehr Transparenz auf allen Ebenen,
- Einstieg in die Sicherung der Nachhaltigkeit der Finanzierung der GKV bei Lockerung der Abhängigkeit vom Faktor Arbeit,
- Verbesserung der Wahlrechte und Wechselmöglichkeiten in der privaten Krankenversicherung durch anrechnungsfähige Ausgestaltung der Alterungs- rückstellungen sowie Einführung eines Basistarifs in der PKV, der allen PKV- Versicherten, der PKV systematisch zuzuordnenden Personen und allen frei- willig Versicherten in der GKV offensteht.
B. Lösung
Die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung haben sich insbesondere auf folgende Maßnahmen verständigt, mit denen die Strukturen des deutschen Gesundheitswesens modernisiert und neu geordnet werden: – Die Beziehungen zwischen Patienten und Ärzten, Versicherten und Kassen, Kassen und Leistungserbringern werden transparenter, flexibler und noch stärker wettbewerblich ausgestaltet. Dies wird erreicht u. a. durch Wahltarife, größere Vertragsfreiheiten der Kassen, ein neues ärztliches Honorierungs wesen, die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln, eine bessere Ver- zahnung des ambulanten und des stationären Sektors, den Ausbau der inte- grierten Versorgung und die Straffung der Verbandsstrukturen. – Mit der Einrichtung eines Gesundheitsfonds werden der Wettbewerb zwi- schen den Kassen und die Anreize für die wirtschaftliche Verwendung der Einnahmen sowie für mehr innovative Angebote der Kassen erhöht. Zusam- men mit der Vereinfachung und Verbesserung der Zielgenauigkeit des Risiko- strukturausgleichs wird die Grundlage für einen intensivierten und chancen- gleichen Wettbewerb zugunsten einer hochwertigen und effizienteren gesundheitlichen Versorgung gelegt. Es wird eine Weiterentwicklung hin zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in der gesetzlichen Krankenversiche- rung zum Nutzen der Versicherten und Patienten eingeleitet. Der Beitragssatz wird per Rechtsverordnung festgelegt. Kassen, die mit den Fondsmitteln nicht auskommen, müssen entsprechende Fehlbeträge ausgleichen. Neben der Organisation einer möglichst kostengünstigen Versorgung und dem Angebot von Kosten sparenden Tarifen für ihre Versicherten erhalten die Krankenkas- sen die Möglichkeit, von ihren Mitgliedern – bei einer Begrenzung auf 1 Pro- zent des beitragspflichtigen Einkommens – einen prozentualen oder pauscha- len Zusatzbeitrag zu erheben. Erwirtschaften Kassen Überschüsse, können sie diese an ihre Versicherten ausschütten. – Durch die anteilige Finanzierung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Bundeshaushalt wird die Finan- zierung der GKV auf eine langfristig gerechtere und beschäftigungsfördernde Basis gestellt. Hierfür werden aus Bundesmitteln im Jahr 2008 1,5 Mrd. Euro, 2009 3 Mrd. Euro bereitgestellt. Ab 2010 soll der Bundeszuschuss weiter an- wachsen. Gleichzeitig wird abgesichert, dass jeder Kranke auch in Zukunft nicht nur die notwendige Behandlung unabhängig von seinen wirtschaftlichen Verhältnissen erhält, sondern auch am allgemeinen medizinischen Fortschritt teilhaben kann. Mit dem beibehaltenen Schutz vor Überforderung bleibt der Grundsatz wirksam, dass jeder nach seiner Leistungsfähigkeit zur Finanzie- rung des Gesundheitswesens beiträgt. – Durch die Portabilität der Alterungsrückstellungen in der privaten Kranken- versicherung (PKV) im Umfang des Basistarifes sowie die Schaffung eines Basistarifes in der privaten Versicherung werden die Wahl- und Wechselmög- lichkeiten der Versicherten verbesse
Die Gesundheitsreform ist zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft getreten
Ab 01. April 2007 in Kraft:
Pflicht zur Versicherung / Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Versicherungspflicht in der GKV für Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall, die früher gesetzlich versichert waren
- Anwartschaften: Ausweitung auf neue Personengruppen
- Krankenkassenbeitrag für Selbständige: Absenkung des Mindestbeitrags möglich
Medizinische Versorgung
- Ausweitung der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser
- Ausbau der Palliativversorgung
- Finanzielle Verbesserungen für Träger von Kinderhospizen
- Anspruch auf geriatrische Rehabilitation sowie auf alle anderen medizinischen Reha-Leistungen
- Impfungen und Vater-/Mutter-Kind-Kuren sind Pflichtleistungen
- Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung
- Betriebskostenzuschuss der Krankenkassen bei ambulanten Geburten im Geburtshaus
- Verbesserung der Übergänge vom Krankenhaus in die Rehabilitation und Pflege
- Erstattungsfähigkeit der häuslichen Krankenpflege in Wohngemeinschaften und anderen neuen Wohnformen
- Zertifizierungspflicht für Rehabilitationseinrichtungen
- Beauftragung einer fachlich unabhängigen Institution für die Messung, Darstellung und Dokumentation der Versorgungsqualität in allen Versorgungsbereichen
- Finanzielle Beteiligung von Versicherten an den Folgekosten für medizinisch nicht indizierte Maßnahmen (Schönheitsoperationen)
Integrierte Versorgung
- Förderung der flächendeckenden Integrierten Versorgung
- Einbindung der Pflegeversicherung in die Integrierte Versorgung
Arzneimittel
- Einführung von Kosten-Nutzen-Bewertungen
- Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung
- Abgabe von einzelnen Tabletten an Patienten
- Verbesserung des Schutzes der Arzneimitteldaten
- Anhebung des Apothekenrabatts auf 2,30 Euro
- Besondere Anforderungen für Anwendungsbeobachtungen
- Weitergabe von nicht benutzten, zentral bevorrateten Betäubungsmitteln in Gemeinschaftseinrichtungen (Hospizen, Pflegeheimen)
Mehr Wirtschaftlichkeit, mehr Wettbewerb, weniger Bürokratie
- Entwicklung von Maßnahmen gegen den Missbrauch der Versichertenkarten
- Öffnung der Knappschaft
- Kassenartenübergreifende Fusionen sind möglich
Wahlmöglichkeiten für Versicherte
- Neue Wahltarife für Versicherte: für besondere Versorgungsformen, Selbstbehalte und Kostenerstattung
- Freie Wahl der Rehabilitationseinrichtung
Seit 01. Juli 2007 in Kraft:
Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung
- stark verbesserter Standardtarif für Nichtversicherte, die dem PKV-System zuzuordnen sind
Seit 01. Januar 2008 in Kraft:
Chroniker
- Präzisierung der Ein-Prozent-Regelung
Am 01. Juli 2008 in Kraft:
Spitzenverband Bund der Krankenkassen
- Der Spitzenverband ersetzt die Krankenkassenspitzenverbände
- Gründung eines Medizinischen Dienstes auf Bundesebene durch den Spitzenverband
Gemeinsamer Bundesausschuss
- Öffentlichkeit der Sitzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
- Straffung der Entscheidungsstrukturen
Seit 01. November 2008 in Kraft:
Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Gesetzliche Festlegung eines allgemeinen, einheitlichen Beitragssatzes
Am 01. Januar 2009 in Kraft:
Versicherungsschutz
- Pflicht zur Versicherung für alle
- Einführung eines Basistarifs in der privaten Krankenversicherung
- Wechselmöglichkeit in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens (bis 30.06.2009)
- Überführung des Standardtarifs in den neuen Basistarif
- Öffnung der Seekrankenkasse
- Start des Gesundheitsfonds und des neuen Risikostrukturausgleichs (RSA) für Krankenkassen
- Einführung des einheitlichen Beitragssatzes
- Einführung einer neuen vertragsärztlichen Euro-Gebührenordnung
Wahlmöglichkeiten für Versicherte
- Wahltarife für den individuellen Krankengeldanspruch
Am 01. Januar 2011 in Kraft:
Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Bündelung des Beitragseinzugs
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Red 20230913 / 20210404