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Zur Übersicht der Beihilfenverordnung des Landes Sachsen:
§ 13 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
(1) §§ 1 und 11 dieser Verordnung treten mit Wirkung vom 01. Januar 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheit-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Sächsische Beihilfeverordnung – SächsBVO) vom 29. Juni 1995 (SächsGVBl. S. 211) außer Kraft.
(2) § 4 dieser Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft
(3) Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.1)
(4) Für Aufwendungen, die vor dem jeweiligen In-Kraft-Treten entstanden sind, gelten die bis dahin maßgebenden Beihilfevorschriften.
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