Beihilfeverordnung in Schleswig-Holstein

 

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>>>Auf einer weiteren Seite finden Sie kommentierte Texte und weitere Hinweise zu den Regelungen des Beihilferechts von Schleswig-Holstein

Beihilfeverordnung des Landes Schleswig-Holstein

Stand: 01.04.2009

Inhaltsverzeichnis:

Abschnitt I
Grundsatz

§ 1 Grundsatz

Abschnitt II
Persönlicher Geltungsbereich

§ 2 Beihilfeberechtigte Personen

§ 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige

§ 4 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen

Abschnitt III
Allgemeine Vorschriften

§ 5 Verfahren

§ 6 Bemessung der Beihilfen

§ 7 Begrenzung der Beihilfen

Abschnitt IV
Beihilfefähige Aufwendungen

§ 8 Grundsatz der Beihilfefähigkeit

§ 9 Beihilfefähige Aufwendungen bei Krankheit

§ 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei Sanatoriumsbehandlung

§ 11 Beihilfefähige Aufwendungen bei Heilkur

§ 12 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

§ 13 Beihilfefähige Aufwendungen in Hospizen

§ 14 Beihilfefähige Aufwendungen bei Vorsorgemaßnahmen

§ 15 Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburt

Abschnitt V
Eigenbeteiligung und Schlussbestimmungen

§ 16 Selbstbehalt

§ 17 Durchführungsbestimmungen, Ausnahmen

§ 18 Übergangsregelungen

§ 19 Anlagen

§ 20 Änderung der Elternzeitverordnung

§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 (zu § 6 Abs. 2 BBhV): Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Anlage 2 (zu §§ 18 bis 21 der BBhV): Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung

Anlage 3 (zu § 23 Abs. 1 und § 24 Abs. 1 der BBhV): Zugelassene Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel


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