Beihilfe - Krankenversicherung für Beamtenanwärterinnen und Beamtenawärter

 

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich.

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden


.

Zur Übersicht aller Meldungen zum Berufsstart von Auszubildenden und Beamtenanwärtern

 

Redaktioneller Hinweis des INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte

Der INFO-SERVICE informiert mit seinen Publikationen (Ratgeber, eBooks, Newsletter und Internet) seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Auch für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter geben wir solche Infos, z.B. das eBook zum Berufseinstieg im öffentlichen Dienst.

Wir verfolgen die Debatte mit der Einführung der sogenannten Pauschalen Beihilfe seit vielen Jahren. Der DGB setzte sich für die Einführung der Pauschalen Beihilfe ein, der dbb beamtenbund und tarifunion sowie der Bund der Kriminalbeamten sind gegen die Einführung dieser Regelung. Insgesamt haben einige wenige Länder die Pauschale Beihilfe eingeführt, zuletzt zum 01.01.2023 das Land Baden-Württemberg.

Die Selbsthilfeeinrichtungen des öffentlichen Dienstes befürworten das bisherige Beihilferecht, u.a. auch die Debeka. Die Debeka ist der Marktführer der Privaten Krankenversicherung und hat in einer Pressemeldung einige Hinweise zum Thema "Krankenversicherung für Anwärter" zusammengefasst. 

Diese Hinweise geben wir Ihnen hiermit bekannt und empfehlen Ihnen die Zusammenfassung ausmerksam zu lesen.

Die Entscheidung ob für oder gegen Pauschale Beihilfe muss jeder selber treffen. Denn diese Entscheidung ist sehr weitreichend. Ein Ja zur Pauschalen Beihilfe versperrt den Weg zurück, wenn ein Dienstherrnwechsel erforderlich ist (u.a. Heirat einer Frau die in einem anderem Bundesland wohnt). 

Dipl. Verw. Uwe Tillmann
Beamtenexperte www.uwe-tillmann.de

 


Wie sind Anwärterinnen und Anwärter im öffentlichen Dienst krankenversichert?

Wie Beihilfe, Heilfürsorge und private Krankenversicherung zusammenspielen
Es geht los als Anwärter im öffentlichen Dienst, etwa bei Polizei, Feuerwehr, Zoll, Justiz, in der Verwaltung oder in der Schule? Dadurch ändert sich Vieles. Neben den Herausforderungen im neuen Beruf gibt es einiges zu regeln, vor allem die Art der Krankenversicherung. Was sich ändert und was zu tun ist, weiß die Debeka, einer der größten Beamtenversicherer in Deutschland.

Was ändert sich als Anwärterin bzw. Anwärter?
Im Gegensatz zu Arbeitnehmern erhalten Beamte und Beamtenanwärter keinen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag. Beamte werden ernannt und bekommen eine Urkunde darüber. Bei ihnen entfallen die üblichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Der Dienstherr, also der Arbeitgeber – das ist die Kommune, das Bundesland oder der Bund – hat eine Fürsorgepflicht im Krankheitsfall und für den Ruhestand.

Was sollten Anwärter bei Dienstantritt tun?
Anwärter müssen sich um ihre Kranken- und Pflegepflichtversicherung kümmern. Da man sich dabei oft für das ganze Leben festlegt, sollten sie sich unverbindlich beraten lassen. Sinnvoll ist außerdem die Absicherung gegen andere Risiken, die sich mit der neuen Tätigkeit auftun, zum Beispiel eine Dienstunfähigkeits- und Amtshaftpflichtversicherung.

Wie sind Anwärter krankenversichert?
Anstelle der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht tritt die Fürsorgepflicht des Dienstherrn in Form von Heilfürsorge oder Beihilfe. 92 Prozent der Beamten wählen die klassische Beihilfe. Die übernimmt 50 bis 90 Prozent der Krankheitskosten, also zum Beispiel von Arzt- und Krankenhausrechnungen, rezeptpflichtigen Medikamenten sowie Hilfsmitteln. Die Restkosten decken Beamte über eine private Krankenversicherung ab. Eine wenig genutzte Option ist die gesetzliche Krankenversicherung, wobei Beamte in der Regel auch den für Arbeitnehmer üblichen Arbeitgeberanteil selbst zahlen müssen. Bestimmte Beamtengruppen erhalten während der aktiven Dienstzeit zunächst Heilfürsorge, also eine angemessene Behandlung im Krankheitsfall als Sachleistung, und später Beihilfe – manche nach der Ausbildung, manche erst im Ruhestand.

Versorgung optimieren
Wer Heilfürsorge bekommt und eine bessere Versorgung als regulär vorgesehen möchte, kann gegebenenfalls eine Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abschließen. Das gilt zum Beispiel für den zahnärztlichen, ambulanten und stationären Bereich.

Was ist eine Anwartschaft?
Wer eine sogenannte kleine Anwartschaft für die private Krankenversicherung bei Dienstantritt frühzeitig abschließt, „friert“ den Gesundheitszustand in jungen Jahren ein und vermeidet so Risikozuschläge – und damit verbunden höhere Beiträge – aufgrund bestimmter Erkrankungen, wenn man sich später privat krankenversichern möchte. Im Gegensatz dazu kostet eine große Anwartschaft zwar etwas mehr, allerdings wird hier zusätzlich auch das jüngere Eintrittsalter „konserviert“. Das heißt bei späterer „Aktivierung“ einer privaten Krankenversicherung wird ein entsprechender Beitragsnachlass angerechnet und der Beitrag fällt im Vergleich zu einer kleinen Anwartschaft dann für die Zukunft geringer aus.

Wie sind Beamte pflegeversichert?
Wer nicht gesetzlich versichert ist, muss zum Dienstbeginn eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Sie greift, wenn man den Alltag aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr bewältigen kann und auf Hilfe angewiesen ist – zu Hause oder im Pflegeheim. Es gibt sie bei privaten Krankenversicherern.

Mehr Informationen erhalten Interessierte in den Debeka-Geschäftsstellen vor Ort oder unter www.debeka.de

Pressemeldung der Debeka vom 21.03.2023


 

Exklusiv-Angebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zu Themen Rund um das Beihilferecht. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


 

Red 20230321

 

  Startseite | www.beihilferecht.de | Datenschutz | Impressum