9. Änderungsverordnung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

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9. Änderungsverordnung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

 

Bundesverwaltungsamt (BVA)

https://www.bva.bund.de › Rechtsgrundlagen › bbhv_9aev
15.07.2024 — ... BBhV ) in der Fassung der 9. Änderungsverordnung und ist maßgeblich für alle Aufwendungen, die bis zum 31. März 2024 entstanden sind ...
Beihilfe - Neunte Verordnung zur Änderung der ...

Worum geht es in der Neunten Änderungsverordnung?
Mit der 9. Änderungsverordnung erfolgen wichtige Neuerungen und Konkretisierungen zur ...

Die neunte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (9. Änderungsverordnung BBhV) ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Sie brachte wichtige Neuerungen zur Erstattungsfähigkeit von Beihilfeleistungen für Bundesbedienstete, darunter die Erhöhung der Einkommensgrenze für Angehörige sowie Anpassungen bei Elternzeit und Kassenleistungen.

Wesentliche Inhalte der 9. Änderungsverordnung
Einkommensgrenze: Anhebung der Grenze für den Gesamtbetrag der Einkünfte berücksichtigungsfähiger Ehegatten oder Lebenspartner von 17.000 Euro auf 20.000 Euro im zweiten Kalenderjahr vor der Antragstellung.

Elternzeit:
Festlegung des Beihilfe-Bemessungssatzes auf 70 Prozent für beihilfeberechtigte Personen während der Elternzeit.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Wiedereinführung des erhöhten Bemessungssatzes von 100 Prozent für freiwillig in der GKV versicherte Beihilfeberechtigte und deren Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen.

Rehabilitation und Fahrtkosten: Konkretisierung und Klarstellung der Erstattungsfähigkeit bei Fahrtkosten sowie Aufwendungen für Rehabilitationsmaßnahmen.

Den genauen Verordnungstext und die amtlichen Bekanntmachungen dazu finden Sie direkt im Download-Bereich dieser Website beihilferecht.de/service

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Red 20260910 

 

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