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Weg zur Reha, AHB und Kur
Was ist auf dem "Weg zur Kur" zu beachten? Hier finden Sie einige Informationen, die uns die Inselklinik auf Usedom zur Verfügung gestellt hat:
- Zugang zur Rehabilitation/ Kur für Erwerbstätige (gesetzlich Versicherte) >>>weiter
- Zugang zur Rehabilitation und stationären Heilbehandlung für Beihilfeberechtigte und/ oder Privatversicherte (z.B. Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, Selbstständige) >>>weiter
- Zugang zur Rehabilitation/ Kur für Nichterwerbstätige (z.B. Rentner) >>>weiter
- Zugang zur Rehabilitation und stationären Heilbehandlung für Selbstzahler (z.B. Sonderangebote) >>>weiter
Rehabilitation
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Anschlussheilbehandlung (AHB)
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Heilkurund Heilkurteverzeichnis
Heilkur im Sinne dieser Vorschrift ist eine Kur, die unter ärztlicher Leitung nach einem Kurplan in einem im Heilkurorteverzeichnis enthaltenen Kurort durchgeführt wird; die Unterkunft muss sich im Kurort befinden und ortsgebunden sein.
Das Heilkurorteverzeichnis wurde jahrzehntelang als Anlage zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) vom Bundesministerium des Innern herausgegeben. Mit der Achten Änderungsverordnung der BBhV hat man die Anlage 15 aber wegfallen lassen.
Nunmehr regelt die Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV)
in § 35 Rehabilitationsmaßnahmen folgendes:
"Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gibt die Übersicht der anerkannten Heilbäder und Kurorte durch Rundschreiben bekannt. Die Unterkunft muss sich am Heilbad oder Kurort befinden."
Sanatoriumsbehandlung
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Nachschlagewerk "BEIHILFERECHT in Bund und Länder"
Wir bieten den Besuchern dieser Website diverse Publikationen zu Themen des öffentlichen Dienstes an. Besonders beliebt ist das Buch zum Beihilferecht in Bund und Ländern (Urheber und Autor ist der Beamtenexperte Dipl. Verw. Uwe Tillmann).
Mit diesem Taschenbuch können sich Beamtinnen und Beamte, Ruhestandsbeamte, Lehramtsanwärter sowie sonstige Beihilfeberechtigte (z.B. Arbeitnehmer) einen Überblick über das - etwas komplizierte - Beihilferecht verschaffen. Die Beihilfe ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Aber die Vorschriften des Bundes gelten vielfach auch in den Ländern. Die vom Bund abweichenden Landesregelungen, werden im vorliegenden Buch in einem eigenen Kapitel ausführlich erläutert. Das beliebte Taschenbuch können Sie hier für nur 7,50 Euro bestellen
Mehr Informationen zur Beihilfe finden Sie auch unter www.beihilfevorschriften.de.
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Weitere Websites: I www.einkaufsvorteile.de I www.klinikverzeichnis-online.de I www.urlaubsverzeichnis-online.de I