Nachschlagewerk zum Nebentätigkeitsrecht für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes

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Ratgeber Beihilfe in Bund und Ländern

Das beliebte Buch kostet nur 7,50 Euro und informiert rund um die Beihilfe in Bund und Ländern. Autor ist der Beamtenexperte Dipl. Verw. Uwe Tillmann. Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Der Ratgeber kommentiert die Bundesvorschriften, wichtige Abweichungen der Länder sind in einem eigenen Kapitel zusammengefasst. Besonderer Service: im Buch finden Sie 100 ausgewählte Kliniken, die beihilfefähig abrechnen können. >>>Hier zur Bestellung


 

Nebentätigkeitsrecht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst  

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Den Besuchern dieser Website bieten wir diverse Publikationen mit Themen für Beamte und dem  öffentlichen Dienst an. Besonders beliebt ist beispielsweise das OnlineBuch zum Nebentätigkeitsrecht. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die einer Nebentätigkeit nachgehen möchten, müssen vor der Aufnahme des Nebenjobs besondere Vorschriften beachten. Dies gilt für Tarifbeschäftigte (Arbeitnehmer) ebenso wie für Beamte.

Selbst Ruhestandsbeamte sollten sich darüber informieren, was sie tun dürfen und wieviel man hinzu verdienen darf. Das Nebentätigkeitsrecht ist in Bund und Ländern unterschiedlich geregelt. Wie bei vielen anderen Regelungen orientieren sich zwar die meisten Landesvorschriften an denen des Bundes, dennoch gibt es Besonderheiten, die von Nebenberuflern beachtet werden sollten. Das OnlineBuch erläutert das Nebentätigkeitsrecht verständlich und den Nebenberuflern wichtige Tipps für den Schriftwechsel mit der Dienststelle gibt. Daneben findet der Leser eine Auswahl der wichtigsten Rechtsvorschriften zur Nebentätigkeit.

Für nur 7,50 Euro können Sie den Ratgeber als  OnlineBuch bestellen. Das PDF können Sie dann lesen, herunterladen und ausdrucken. Mit dem OnlineBuch sichern Sie sich Ihre persönlichen Informationen zum Thema "Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst". Neben kompetenten und aktuellen Informationen erhalten Sie durch die Website weitergehende Materialien (Vorschriften, Tipps, Musterbriefe, Checklisten).


Unser Link-TIPP: www.heilkurorte.de


Red UT/GV 20210403

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