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Verordnung des Finanzministeriums über die Gewährung von Beihilfe in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen (Beihilfeverordnung - BVO)
zuletzt geändert durch die Verordnung des Finanzministeriums zur Änderung der Beihilfeverordnung vom 20.02.2003 (GBl. S. 125)
§ 1 Anwendungsbereich, § 2 Beihilfeberechtigte § 3 Berücksichtigungsfähige § 4 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen >>>weiter § 5 Beihilfefähigkeit der § 6 Beihilfefähige Aufwendungen bei Krankheit >>>weiter § 7 Beihilfe bei Behandlung |
§ 8 Beihilfe bei Kuren >>>weiter § 9 Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit >>>weiter § 10 Beihilfefähige Aufwendungen § 11 Beihilfe bei Geburtsfällen >>>weiter § 12 Beihilfefähige Aufwendungen bei Todesfällen >>>weiter § 13 Beihilfefähige außerhalb § 14 Bemessung der Beihilfe >>>weiter
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§ 15 Begrenzung der Beihilfe >>>weiter § 16 Beihilfe beim Tod des Beihilfeberechtigten >>>weiter § 17 Verfahren >>>weiter § 18 Datenschutz >>>weiter § 19 Übergangsvorschriften >>>weiter § 20 Inkrafttreten >>>weiter |
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