Lexikon Auszubildende - Buchstabe J

Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

BEHÖRDEN-ABO - auch für Personalräte: drei Taschenbücher zum Komplettpreis von 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beihilferecht in Bund und Ländern sowie Beamtenversogungsrecht in Bund und Ländern). Alle drei Bücher erläutert komplizierte Sachverhalte verständlich und mit Praxis-Beispielen >>> hier anfordern


neuer Artikel

Lexikon "Jugend- und Auszubildendenvertretung"

Auszubildende und Beamtenanwärter wählen in Betrieben und Verwaltungen eine Jugend- und Auszubildendenvertretung. Mit dieser Einrichtung sollen die besonderen Interessen von jungen Menschen in der Arbeitswelt Rechnung getragen werden. Die Jugend- und Auszubildendenvertrretung (JAV) ist somit eine wichtige Anlaufstelle für die Jugendlichen. Die JAV ihrerseits trägt die berechtigten Anliegen innerhalb des Personalrats an den Leiter der Dienststelle heran. Die Mitglieder der JAV informieren die Jugendlichen regelmäßig auch in den sogenannten "Jugendversammlungen" und geben darüber hinaus  kompetente Auskünfte.

Unser Buchtipp
Eine wichtige Hilfestellung für die Ausbildung ist der beliebte Ratgeber "BerufsStart im öffentlichen Dienst". Auf 144 Seiten findet man Tipps und Ratschläge zur Ausbildung von Beamtenanwärtern und Auszubildenden im öffentlichen Dienst. Das Buch ist nicht nur für die Zeit des Berufseinstiegs wichtig, sondern ein guter Wegbegleiter für die gesamte Ausbildungsdauer.

Den Ratgeber "BerufsStart im öffentlichen Dienst" kann man schon >>>für nur 7,50 Euro online bestellen 


Lexikon für Personalräte

  A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z

.

 

xxxxx

J

JAV
- allgemeine Aufgaben
- Anregungsrecht
- Arbeitsmöglichkeiten
- Aufgabenbereiche
- Beschluss
- Beschwerderecht
- Betriebsbegehungen
- Betriebsrat
- erforderliche Unterlagen
- Fragebogenaktion
- Informationen
- Initiativrecht
- rechtzeitige Unterrichtung
- Stichproben
- Stimmrecht für die JAV
- Teilnahmerecht
- Übernahme
- Überwachungsrecht
- Unterlagen 

- Unterrichtung durch den
  Betriebsrat
- Ziel der JAV-Arbeit
- Zusammenarbeit mit dem
  Betriebsrat 

JAV und Betriebsrat
- beim Betriebsrat beantragen
- Beispiel für einen Aus-
  setzungsantrag
- Beschluss des Betriebsrates
  aussetzen
- Besprechungen mit dem
  Arbeitgeber
- Betriebsratssitzungen
- Teilnahmerecht

JAV und Personalrat
- Antragsrecht
- Beschluss aussetzen
- Teilnahme an Monats-
  gesprächen
- Teilnahme an Sitzungen

JAV und Personalvertretungs-
recht

- Aufgaben
- unterrichten
- Unterrichtungsanspruch

JAV-Sitzungen

Jugend- und Auszubilden-
denversammlung

Jugend- und Auszubilden-
denvertretung (siehe JAV),
Jugendarbeitsschutz-
ausschüsse

Jugendarbeitsschutzgesetz

 

  Startseite | www.beihilferecht.de | Datenschutz | Impressum