Urteil zur Beihilfe: Beihilfeanspruch nicht pfändbar

 

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Hier bieten wir Ihnen eine Auswahl von Urteilen zum Thema "Beihilferecht"

Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur

Ein Beihilfeanspruch ist höchstpersönlicher Natur, nicht übertragbar und der Pfändung nicht unterworfen. Es ist nicht zulässig, gegen Beihilfeansprüche aufzurechnen.
BVerwG Urteil vom 10. April 1997 - BVerwG 2 C 7.96

 


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