Urteil zur Beihilfe: Einschränkung der Beihilfe bei Heilpraktiker

 

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Hier bieten wir Ihnen eine Auswahl von Urteilen zum Thema "Beihilferecht"

Beihilfefähigkeit der Aufwendungen

 

§ 5 Abs. 3 Satz 1 und 2 BhV (F. 1985) schränkt die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Behandlungen durch einen Heilpraktiker nur dann ein, wenn dem Beihilfeberechtigten oder seinen berücksichtigungsfähigen Angehörigen für diese Aufwendungen dem Grunde nach ein Anspruch auf Heilfürsorge, Krankenhilfe oder Kostenerstattung auf Grund von Rechtsvorschriften oder arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zusteht.
BVerwG Urteil vom 21.September 1989 - 2 C 31.88


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