GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz

 

 Zu Indikationen von A bis Z und ausgewählten Kliniken 

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich.

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden


.

 

GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz

Der Deutscher Bundestag hat mit der Drucksache16/3100 in der 16. Wahlperiode vom 24.10.2006 den o.a. Gesetzentwurf zur "Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG" beraten und beschlossen.

Die aktuelle Fassung des Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung -

Hier die Eingangsbemerkungen des Gesetzentwurfs:

A. Problem und Ziel

Deutschland  hat  ein  modernes  und  leistungsfähiges  Gesundheitswesen,  das  allen Bürgerinnen   und   Bürgern   Zugang   zu   einer   hochwertigen   Gesundheitsversor- gung  und  zugleich  rund  4,2  Millionen  Beschäftigten  und  Selbständigen  Arbeits- plätze  bietet.  Das  Gesundheitswesen  bietet  eine  Patientenversorgung  auf  hohem Niveau.  Mit  seiner  Innovationskraft  ist  es  zudem  von  erheblicher  ökonomischer Bedeutung  für  den  Standort  Deutschland.  Im  internationalen  Vergleich  ist  das deutsche  Gesundheitswesen  leistungsfähig.  Allerdings  belegen  nationale  Stu- dien  und  internationale  Vergleiche,  dass  die  Mittel  zur  Gesundheitsversorgung nicht   überall   effizient   eingesetzt   werden,   so   dass   es   teilweise   zu   Über-   und Unterversorgung   kommt,   die   Qualität   der   Versorgung   erheblich   variiert   und Ressourcen nicht nur an Schnittstellen nicht optimal eingesetzt werden.

Eine   Reform   der   Finanzierungsstrukturen   und   damit   der   Einnahmenseite   im Gesundheitswesen  muss  verbunden  sein  mit  einer  Reform  der  Ausgabenseite, die sicherstellt, dass die Mittel effizient und effektiv eingesetzt werden. Die   in   diesem   Gesetz   vorgesehenen   Reformmaßnahmen   stellen   sicher,   dass auch   in   Zukunft   soziale   Sicherheit   im   Krankheitsfall   für   alle   gewährleistet wird. Insbesondere ist vorgesehen:
- Ein  Versicherungsschutz  für  alle  Einwohner  ohne  Absicherung  im  Krank- heitsfall in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung,
- der  Zugang  der  Versicherten  zu  allen  medizinisch  notwendigen  Leistungen unter   Einbeziehung   des   medizinischen   Fortschritts,   unabhängig   von   der Höhe der jeweils eingezahlten Beiträge,
- Weichenstellungen für die Beteiligung aller an der Finanzierung des Gesundheitssystems nach ihrer   Leistungsfähigkeit durch Fortführung und Ausbau eines steuerfinanzierten Anteils,
- Qualitäts- und Effizienzsteigerung durch Intensivierung   des   Wettbewerbs auf   Kassenseite   insbesondere   durch   mehr   Vertragsfreiheit   der   Kassen   mit Leistungserbringern,   Reformen   der   Organisation   wie   z.  B.   die   Ermöglichung  kassenartenübergreifender  Fusionen  sowie  den  neuen  Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Einführung des Gesundheitsfonds,
- Qualitäts-   und   Effizienzsteigerung   durch   Intensivierung   des   Wettbewerbs auf   Seiten   der   Leistungserbringer   z.  B.   durch   mehr   Vertragsfreiheit  in   der ambulanten  Versorgung,  durch  verstärkten  Wettbewerb  in  der  Arzneimittel- versorgung   sowie   durch   mehr   Vertrags-   und   Preiswettbewerb  in   der   Heil- und  Hilfsmittelversorgung,
- Bürokratieabbau und mehr Transparenz auf allen Ebenen,
- Einstieg  in  die  Sicherung  der  Nachhaltigkeit  der  Finanzierung  der  GKV  bei Lockerung der Abhängigkeit vom Faktor Arbeit,
- Verbesserung   der   Wahlrechte   und   Wechselmöglichkeiten   in   der   privaten Krankenversicherung  durch  anrechnungsfähige  Ausgestaltung  der  Alterungs- rückstellungen  sowie  Einführung  eines  Basistarifs  in  der  PKV,  der  allen  PKV- Versicherten,  der  PKV  systematisch  zuzuordnenden  Personen  und  allen  frei- willig Versicherten in der GKV offensteht.

B. Lösung

Die  Koalitionsfraktionen  und  die  Bundesregierung  haben  sich  insbesondere  auf folgende   Maßnahmen   verständigt,   mit   denen   die   Strukturen   des   deutschen Gesundheitswesens modernisiert und neu geordnet werden: –    Die  Beziehungen  zwischen  Patienten  und  Ärzten,  Versicherten  und  Kassen, Kassen   und   Leistungserbringern   werden   transparenter,   flexibler   und   noch stärker  wettbewerblich  ausgestaltet.  Dies  wird  erreicht  u.  a.  durch  Wahltarife, größere   Vertragsfreiheiten   der   Kassen,   ein   neues   ärztliches   Honorierungs wesen,  die  Kosten-Nutzen-Bewertung  von  Arzneimitteln,  eine  bessere  Ver- zahnung  des  ambulanten  und  des  stationären  Sektors,  den  Ausbau  der  inte- grierten Versorgung und die Straffung der Verbandsstrukturen. –    Mit   der   Einrichtung   eines   Gesundheitsfonds   werden   der   Wettbewerb   zwi- schen  den  Kassen  und  die  Anreize  für  die  wirtschaftliche  Verwendung  der Einnahmen  sowie  für  mehr  innovative  Angebote  der  Kassen  erhöht.  Zusam- men  mit  der  Vereinfachung  und  Verbesserung  der  Zielgenauigkeit  des  Risiko- strukturausgleichs  wird  die  Grundlage  für  einen  intensivierten  und  chancen- gleichen    Wettbewerb    zugunsten    einer    hochwertigen    und    effizienteren gesundheitlichen  Versorgung  gelegt.  Es  wird  eine  Weiterentwicklung  hin  zu mehr  Transparenz  und  Vergleichbarkeit  in  der  gesetzlichen  Krankenversiche- rung  zum  Nutzen  der  Versicherten  und  Patienten  eingeleitet.  Der  Beitragssatz wird  per  Rechtsverordnung  festgelegt.  Kassen,  die  mit  den  Fondsmitteln  nicht auskommen,   müssen   entsprechende   Fehlbeträge   ausgleichen.   Neben   der Organisation  einer  möglichst  kostengünstigen  Versorgung  und  dem  Angebot von  Kosten  sparenden  Tarifen  für  ihre  Versicherten  erhalten  die  Krankenkas- sen  die  Möglichkeit,  von  ihren  Mitgliedern  –  bei  einer  Begrenzung  auf  1  Pro- zent  des  beitragspflichtigen  Einkommens  –  einen  prozentualen  oder  pauscha- len  Zusatzbeitrag  zu  erheben.  Erwirtschaften  Kassen  Überschüsse,  können  sie diese an ihre Versicherten ausschütten. –    Durch  die  anteilige  Finanzierung  von  gesamtgesellschaftlichen  Aufgaben  der gesetzlichen  Krankenversicherung  aus  dem  Bundeshaushalt  wird  die  Finan- zierung  der  GKV  auf  eine  langfristig  gerechtere  und  beschäftigungsfördernde Basis  gestellt.  Hierfür  werden  aus  Bundesmitteln  im  Jahr  2008  1,5  Mrd.  Euro, 2009  3  Mrd.  Euro  bereitgestellt.  Ab  2010  soll  der  Bundeszuschuss  weiter  an- wachsen.  Gleichzeitig  wird  abgesichert,  dass  jeder  Kranke  auch  in  Zukunft nicht  nur  die  notwendige  Behandlung  unabhängig  von  seinen  wirtschaftlichen Verhältnissen  erhält,  sondern  auch  am  allgemeinen  medizinischen  Fortschritt teilhaben  kann.  Mit  dem  beibehaltenen  Schutz  vor  Überforderung  bleibt  der Grundsatz  wirksam,  dass  jeder  nach  seiner  Leistungsfähigkeit  zur  Finanzie- rung des Gesundheitswesens beiträgt. –    Durch  die  Portabilität  der  Alterungsrückstellungen  in  der  privaten  Kranken- versicherung  (PKV)  im  Umfang  des  Basistarifes  sowie  die  Schaffung  eines Basistarifes  in  der  privaten  Versicherung  werden  die  Wahl-  und  Wechselmög- lichkeiten der Versicherten verbesse

Die Gesundheitsreform ist zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft getreten

Ab 01. April 2007 in Kraft:

Pflicht zur Versicherung / Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Versicherungspflicht in der GKV für Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall, die früher gesetzlich versichert waren
- Anwartschaften: Ausweitung auf neue Personengruppen
- Krankenkassenbeitrag für Selbständige: Absenkung des Mindestbeitrags möglich

Medizinische Versorgung
- Ausweitung der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser
- Ausbau der Palliativversorgung
- Finanzielle Verbesserungen für Träger von Kinderhospizen
- Anspruch auf geriatrische Rehabilitation sowie auf alle anderen medizinischen Reha-Leistungen
- Impfungen und Vater-/Mutter-Kind-Kuren sind Pflichtleistungen
- Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung
- Betriebskostenzuschuss der Krankenkassen bei ambulanten Geburten im Geburtshaus
- Verbesserung der Übergänge vom Krankenhaus in die Rehabilitation und Pflege
- Erstattungsfähigkeit der häuslichen Krankenpflege in Wohngemeinschaften und anderen neuen Wohnformen
- Zertifizierungspflicht für Rehabilitationseinrichtungen
- Beauftragung einer fachlich unabhängigen Institution für die Messung, Darstellung und Dokumentation der Versorgungsqualität in allen Versorgungsbereichen
- Finanzielle Beteiligung von Versicherten an den Folgekosten für medizinisch nicht indizierte Maßnahmen (Schönheitsoperationen)

Integrierte Versorgung
- Förderung der flächendeckenden Integrierten Versorgung
- Einbindung der Pflegeversicherung in die Integrierte Versorgung

Arzneimittel
- Einführung von Kosten-Nutzen-Bewertungen
- Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung
- Abgabe von einzelnen Tabletten an Patienten
- Verbesserung des Schutzes der Arzneimitteldaten
- Anhebung des Apothekenrabatts auf 2,30 Euro
- Besondere Anforderungen für Anwendungsbeobachtungen
- Weitergabe von nicht benutzten, zentral bevorrateten Betäubungsmitteln in Gemeinschaftseinrichtungen (Hospizen, Pflegeheimen)

Mehr Wirtschaftlichkeit, mehr Wettbewerb, weniger Bürokratie
- Entwicklung von Maßnahmen gegen den Missbrauch der Versichertenkarten
- Öffnung der Knappschaft
- Kassenartenübergreifende Fusionen sind möglich

Wahlmöglichkeiten für Versicherte
- Neue Wahltarife für Versicherte: für besondere Versorgungsformen, Selbstbehalte und Kostenerstattung
- Freie Wahl der Rehabilitationseinrichtung

Seit 01. Juli 2007 in Kraft:

Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung
- stark verbesserter Standardtarif für Nichtversicherte, die dem PKV-System zuzuordnen sind

Seit 01. Januar 2008 in Kraft:

Chroniker
- Präzisierung der Ein-Prozent-Regelung

Am 01. Juli 2008 in Kraft:

Spitzenverband Bund der Krankenkassen
- Der Spitzenverband ersetzt die Krankenkassenspitzenverbände
- Gründung eines Medizinischen Dienstes auf Bundesebene durch den Spitzenverband

Gemeinsamer Bundesausschuss
- Öffentlichkeit der Sitzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
- Straffung der Entscheidungsstrukturen

Seit 01. November 2008 in Kraft:

Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Gesetzliche Festlegung eines allgemeinen, einheitlichen Beitragssatzes

Am 01. Januar 2009 in Kraft:

Versicherungsschutz
- Pflicht zur Versicherung für alle
- Einführung eines Basistarifs in der privaten Krankenversicherung
- Wechselmöglichkeit in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens (bis 30.06.2009)
- Überführung des Standardtarifs in den neuen Basistarif
- Öffnung der Seekrankenkasse
- Start des Gesundheitsfonds und des neuen Risikostrukturausgleichs (RSA) für Krankenkassen
- Einführung des einheitlichen Beitragssatzes
- Einführung einer neuen vertragsärztlichen Euro-Gebührenordnung

Wahlmöglichkeiten für Versicherte
- Wahltarife für den individuellen Krankengeldanspruch

Am 01. Januar 2011 in Kraft:

Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Bündelung des Beitragseinzugs


Exklusiv-Angebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zu Themen Rund um die Beihilfe. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind acht Bücher aufgespielt, davon drei Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


Red 20230913 / 20210404

 

  Startseite | www.beihilferecht.de | Datenschutz | Impressum