Beihilferecht: Kuren für Mutter und Kind

 

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Hinweis zur Mutter-Kind-Kur

 

Merkblatt über die "Beihilfe für Rehabilitationsmaßnahmen
– Mutter-Kind-/ Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen –"
>>>zum LINK oder PDF
     
 

Landesverwaltungsamt Berlin

Die Zentrale Beihilfestelle informiert mit einem Merkblatt über die "Beihilfe für Rehabilitationsmaßnahmen - Mutter-Kind-/ Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen - "

Das Landesverwaltungsamt weist darauf hin, dass aus Gründen der Übersichtlichkeit im Merkblatt jeweils nur der Kurz-Begriff „Mutter-Kind-Reha“ bzw. "Vater-Kind-Reha" – verwendet wird.

Übersicht
- Mutter-Kind / Vater-Kind Rehabilitation
- Alles zum Ablauf – von der Antragstellung bis zur Genehmigung –
- Welche Aufwendungen sind beihilfefähig
- Weitere Informationen zu den Themen Mutter-Kind-Reha bzw. Vater-Kind-Reha
- Rechtsgrundlagen

Das Landesverwaltungsamt Berlin hat in einem Merkblatt der Beihilfestelle einige wichtige Informationen zur "Mutter-Kind-Kur" zusammengefasst

>>>zum Download
     
     
     
     

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Red UT 290210404

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