Die Beihilfe: Neunte Änderungsverordnung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) zum 01.01.2021

 

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Neunte Änderungsverordnung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) zum 01.01.2021

Am 09.12.2020 wurde die Neunte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie beinhaltet wichtige Neuerungen und Konkretisierungen zur Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen von Beihilfeleistungen.

Die Neuregelungen treten am 01.01.2021 in Kraft.

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Weitere Änderungen der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) finden Sie unter www.beihilferecht.de


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