Zu Indikationen von A bis Z und ausgewählten Kliniken |
BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich. Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden |
.
Zur Übersicht aller Meldungen zu Gesundheit und Beihilfrecht
Aktuelles zur Gesundheit, Pflege und Beihilferecht:
Beihilfe: Die Praxisgebühr und das Beihilferecht
Zum 1. Januar 2013 ist die Praxisgebühr pro Quartal für einen Arztbesuch für gesetzlich Krankenversicherte weggefallen. GKV-Versicherte, die regelmäßig zum Arzt gehen (oder gehen müssen), sparen künftig bis zu 40 Euro im Jahr.
Damit war zu erwarten, dass es auch bei der Beihilfe des Bundes und der Länder zu Änderungen im Umgang mit der Praxisgebühr kommen wird. Da das Beamtenrecht aber föderal ausgerichtet ist, lässt es sich dort kaum machen, eine Regelung zum gleichen Zeitpunkt in Kraft zu setzen. Selbst dann nicht, wenn das Vorhaben in allen politischen Lagern begrüßt wurde. Im Ernstfall können bis zu 17 verschiedene Regelungen entstehen (Bund und 16 Länder).
Während im Bund der analoge Eigenbehalt (Praxisgebühr) zeitgleich abgeschafft wurde, steht in zahlreichen Bundesländern eine Entscheidung noch aus.
Seit Einführung der umstrittenen Praxisgebühr im Jahr 2004 wurden Beamtinnen und Beamten des Bundes zehn Euro pro Quartal für ärztliche Leistungen von der Erstattung ihrer Aufwendungen abgezogen. Dies führte zu einer deutlichen Ersparnis der Behörden bei den Ausgaben für Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle. In Bremen hat der Senat die Absenkung des Eigenhalts von 150 Euro auf 100 Euro beschlossen, die schleswig-holsteinische Landesregierung plant ebenfalls eine Reduzierung um 40 Euro. In den übrigen Ländern stehen diesbezügliche Regelungen bislang aus.
Vertieft man die Darstellung des Sachverhalts, kommt man nicht um eine Erläuterung der beihilferechtlichen Regelungen des Selbstbehalts herum. Es gibt ihn in verschiedenen Ausprägungen: Selbst- bzw. Eigenbehalt analog der früheren Praxisgebühr, oder vergleichbar der Zuzahlung bei Arzneimitteln oder Kuren, aber auch in Form der meist nach Besoldungsgruppe gestaffelten Kostendämpfungspauschale. In der Konsequenz geht es dabei immer um die Einsparung von Kosten, da der Beamtin bzw. dem Beamten von der Beihilfeerstattung ein Betrag in bestimmter Höhe abgezogen wird.
Das Beihilferecht war noch nie bundeseinheitlich geregelt. Der Einzelfall „Abschaffung der Praxisgebühr“ und „Übertragung auf die Beihilfe“ zeigt aber mehr als deutlich, wie sehr das föderale Auseinandertriften von Vorschriften des Bundes und der Länder mit bis zu 17 verschiedenen Regelungen in Gang gekommen ist.
Die Absenkung der Eigenbehalte kann auch für eine bessere Gesundheitsvorsorge verwendet werden. Die günstigen Beihilfetarife der HUK-COBURG bieten für Beamte und Beamtenanwärter immer interessante Ansatzpunkte für ein Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner der HUK-COBURG.
Lassen Sie sich doch ein persönliches Angebot machen. Einfach mal anrufen.
Quelle: HUK-Newsletter, Ausgabe II/2013
Exklusiv-Angebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt. Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zu Themen Rund um die Beihilfe. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind acht Bücher aufgespielt, davon drei Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular |