Rheinland-Pfalz: Berücksichtigungsfähigkeit von Ehegattinnen und Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern bei der Beihilfe

 

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Rheinland-Pfalz: Berücksichtigungsfähigkeit von Ehegattinnen und Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern bei der Beihilfe (Info des Landesamts für Finanzen Rheinland-Pfalz)

Unter welchen Voraussetzungen kann eine Beihilfe zu Aufwendungen von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern gewährt werden?

Zu Aufwendungen der Ehegattin/des Ehegatten oder der eingetragenen Lebenspartnerin/des eingetragenen Lebenspartners kann eine Beihilfe gewährt werden, wenn diese als Angehörige berücksichtigungsfähig sind. Dies hängt von der Höhe ihrer steuerlichen Einkünfte ab. Abhängig vom Zeitpunkt der Eheschließung/der Verpartnerung und dem Zeitpunkt der Begründung des Beamtenverhältnisses der beihilfeberechtigten Person zum Land Rheinland-Pfalz gibt es verschiedene Einkunftsgrenzen für die Berücksichtigungsfähigkeit.

Welche steuerlichen Einkunftsgrenzen sind maßgebend?

Die steuerlichen Einkünfte dürfen insgesamt folgende Beträge nicht übersteigen:
- 20.450,- Euro bei Eheschließung bzw. Verpartnerung vor dem 01.01.2012 und Begründung des Beihilfeanspruchs zum Land Rheinland-Pfalz (in der Regel durch Ernennung zum Beamten) bis zum 01.01.2012;
- 17.000,- Euro in allen anderen Fällen. Diese Grenze gilt für Antragstellungen ab dem
01.01.2021; bei früheren Antragstellungen war bzw. ist der steuerliche Grundfreibetrag maßgeblich.

Beispiel 1:
Ernennung zum Beamten = Begründung des Beihilfeanspruchs am 01.07.2010, Eheschließung am 15.08.2011.
Die Einkunftsgrenze liegt bei 20.450,- Euro.

Beispiel 2:
Ernennung zum Beamten = Begründung des Beihilfeanspruchs am 01.07.2010, Eheschließung am 15.08.2015.
Die Einkunftsgrenze liegt bei 17.000,- Euro

Beispiel 3:
Eheschließung am 15.08.2011, Ernennung zum Beamten = Begründung des Beihilfeanspruchs am 01.07.2014.
Die Einkunftsgrenze liegt bei 17.000,- Euro.

Mehr Informationen finden Sie in diesem Merkblatt des Landesamtes für Finanzen von Rheinland-Pfalz.

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