Beihilfeverordnung in Hamburg

 

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Hamburgische Beihilfeverordnung - HmbBeihVO

Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Hamburgische Beihilfeverordnung - HmbBeihVO)

Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen zum Beihilferecht der Freien- und Hansestadt Hamburg.

>>>Auf einer weiteren Seite finden Sie kommentierte Texte und weitere Hinweise zu den Regelungen des Beihilferechts von Hamburg.

Die Redaktion ist bemüht, den Verordnungstext aktuell zu halten.
Stand: 26.10.2010 zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Januar 2020 (HmbGVBl. S. 48)1)

Inhaltsübersicht:

Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Regelungszweck

§ 2 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen

§ 3 Begrenzung der Beihilfen

§ 4 Verfahren

Abschnitt II
Aufwendungen in Krankheitsfällen

§ 5 Ambulante ärztliche Leistungen und Heilpraktikerleistungen

§ 6 Psychotherapeutische Leistungen

§ 7 Zahnärztliche und kieferorthopädische Leistungen

§ 8 Arznei- und Verbandmittel

§ 9 Heilbehandlungen

§ 10 Komplexleistungen

§ 11 Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie für Körperersatzstücke

§ 12 Sehhilfen

§ 13 Häusliche Krankenpflege

§ 14 Familien- und Haushaltshilfe

§ 15 Soziotherapie

§ 16 Fahrtkosten

§ 17 Unterkunftskosten bei auswärtigen ambulanten Behandlungen

§ 18 Krankenhausleistungen

§ 19 Palliativversorgung

Abschnitt III
Aufwendungen für Rehabilitationsleistungen

§ 20 Behandlungen in Rehabilitationseinrichtungen

§ 21 Kuren

Abschnitt IV
Aufwendungen in Pflegefällen

§ 22 Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

Abschnitt V
Aufwendungen in sonstigen Fällen

§ 23 Erste Hilfe

§ 24 Früherkennung von Krankheiten, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen

§ 25 Geburten, Schwangerschaften und Sterilisationen

§ 26 Organtransplantationen

§ 27 Todesfälle

§ 28 Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen

Abschnitt VI
Schlussbestimmungen

§ 29 Übergangsvorschriften

§ 30 Inkrafttreten 


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