Beihilfe: Rechtsvorschriften - Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) - Übersicht

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Hinweise zu den letzten Änderungsverordnungen 
  9. Änderungsverordnung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) >>>zu den Änderungen im Wortlaut
  10. Änderungsverordnung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) >>> zu den Änderungen im Wortlaut

 

 

 

Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung – BBhV): - Übersicht - 

Auf Grund des § 80 Abs. 4 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) verordnet das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium für Gesundheit:

Letzte Aktualisierung: 24.10.2025

Inhaltsübersicht

 

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Regelungsgegenstand

§ 2 Beihilfeberechtigte Personen

§ 3 Beamtinnen und Beamte im Ausland

§ 4 Berücksichtigungsfähige Personen

§ 5 Konkurrenzen

§ 6 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen

§ 7 Verweisungen auf das Sozialgesetzbuch 

§ 8 Ausschluss der Beihilfefähigkeit

§ 9 Anrechnung von Leistungen

§ 10 Beihilfeanspruch

§ 11 Aufwendungen im Ausland


Kapitel 2
Aufwendungen in Krankheitsfällen

Abschnitt 1
Ambulante Leistungen

§ 12 Ärztliche Leistungen

§ 13 Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern

§ 14 Zahnärztliche Leistungen

§ 15 Implantologische Leistungen

§ 15a Kieferorthopädische Leistungen

§ 15b Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen

§ 16 Auslagen, Material- und Laborkosten

§ 17 Zahnärztliche Leistungen für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf

§ 18 Psychotherapeutische Leistungens- und Anwendungsformen

§ 18a Gemeinsame Vorschriften für psychoanalytisch begründete Verfahren,
Verhaltenstherapie und Systemische Therapie

§ 19 Psychoanalytisch begründete Verfahren

§ 20 Verhaltenstherapie

§ 20a Systemische Therapie

§ 21 Psychosomatische Grundversorgung


Abschnitt 2
Sonstige Aufwendungen

§ 22 Arznei- und Verbandmittel

§ 23 Heilmittel

§ 24 Komplextherapie, besondere Versorgung und Leistungen psychiatrischer und
psychosomatischer Institutsambulanzen
 

§ 25 Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke

§ 25a Digitale Gesundheitsanwendungen

§ 26 Behandlung in zugelassenen Krankenhäusern

§ 26a Behandlung in nicht zugelassenen Krankenhäusern

§ 26b Übergangspflege im Krankenhaus

§ 27 Häusliche Krankenpflege

§ 27a Außerklinische Intensivpflege

§ 28 Familien- und Haushaltshilfe

§ 29 Familien- und Haushaltshilfe im Ausland

§ 30 Soziotherapie

§ 30a Neuropsychologische Therapie

§ 31 Fahrtkosten

§ 32 Unterkunftskosten

§ 33 Lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Krankheiten

Abschnitt 3
Rehabilitation

§ 34 Anschlussheil- und Suchtbehandlungen

§ 35 Rehabilitationsmaßnahmen

§ 36 Voraussetzungen für Rehabilitationsmaßnahmen

Kapitel 3
Aufwendungen in Pflegefällen

§ 37 Pflegeberatung, Anspruch auf Beihilfe für Pflegeleistungen

§ 38 Anspruchsberechtigte bei Pflegeleistungen

§ 38a Häusliche Pflege

§ 38b Kombinationsleistungen

§ 38c Verhinderungspflege, Versorgung der pflegebedürftigen Person bei
Inanspruchnahme von Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen durch die Pflegeperson

§ 38d Teilstationäre Pflege

§ 38e Kurzzeitpflege

§ 38f Ambulant betreute Wohngruppen

§ 38g Pflegehilfsmittel, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes,
digitale Pflegeanwendungen und ergänzende Unterstützungsleistungen bei
der Nutzung digitaler Pflegeanwendungen

§ 38h Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson

§ 39 Vollstationäre Pflege

§ 39a Einrichtungen der Behindertenhilfe

§ 39b Aufwendungen bei Pflegegrad 1

§ 40 Palliativversorgung

§ 40a Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Kapitel 4
Aufwendungen in anderen Fällen

§ 41 Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen

§ 42 Schwangerschaft und Geburt

§ 43 Künstliche Befruchtung

§ 43a Sterilisation, Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch

§ 44 Überführungskosten

§ 45 Erste Hilfe, Entseuchung, Kommunikationshilfe

§ 45a Organspende und andere Spenden

§ 45b Klinisches Krebsregister

Kapitel 5
Umfang der Beihilfe

§ 46 Bemessung der Beihilfe

§ 47 Abweichender Bemessungssatz

§ 48 Begrenzung der Beihilfe

§ 49 Eigenbehalte

§ 50 Belastungsgrenzen

Kapitel 6
Verfahren und Zuständigkeit

§ 51 Bewilligungsverfahren

§ 51 a Zahlung an Dritte

§ 52 Zuordnung von Aufwendungen

§ 53 weggefallen 

§ 54 Antragsfrist

§ 55 Geheimhaltungspflicht

§ 56 Festsetzungsstellen

§ 57 Verwaltungsvorschriften

Kapitel 7
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 58 Übergangsvorschriften

§ 59 Inkrafttreten 


Anlage 1 (zu § 6 Absatz 4 Satz 2)

Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungen und
Behandlungen >>> zur Anlage 1

 

Anlage 2 (zu § 6 Absatz 5 Satz 4)

Höchstebrträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für
Heilpraktikerleistungen >>> zur Anlage 2 

 

Anlage 3 (zu den §§ 18 bis 21)

Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und
Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung >>> zur Anlage 3

 

Anlage 4 

wegefallen

 

Anlage 5 

wegefallen

 

Anlage 6 

wegefallen

 

Anlage 7

wegefallen

 

Anlage 8 (zu § 22 Absatz 4)

Von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossene oder beschränkt beihilfefähige
Arzneimittel >>> zur Anlage 8

 

Anlage 9 (zu § 23 Absatz 1)

Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel >>> zur Anlage 9 

 

Anlage 10 (zu § 23 Absatz 1 und § 24 Absatz 1)
Zugelassene Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für
Heilmittel >>> zur Anlage 10

 

Anlage 11 (zu § 25 Absatz 1 und 4)
Beihilfefähige Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung
und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke >>> zur Anlage 11

 

Anlage 12 (zu 25 Absatz 1, 2 und 4)
Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und
Selbstkontrolle >>> zur Anlage 12

 

Anlage 13 (zu § 41 Absatz 1 Satz 3)
Nach § 41 Absatz 1 Satz 3 beihilfefähige Früherkennungsuntersuchungen,
Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen >>> zur Anlage 13

  

Anlage 14
weggefallen

 

Anlage 14a
weggefallen

 

Anlage 15
weggefallen

 

Anlage 16 zu § 51a Absatz 2
Beihilfeantrag für den Bereich Bund (Vorder- und Rückseite) >>> zur Anlage 16

 


Red 20220323


 

Hinweis GV: 
Dieser Teil muss noch von UT geprüft werden.

 

Durch die Neufassung der BBhV vom 8.9.2012 sind die hier aufgeführten Anlagen nicht mehr in Kraft! Wir belassen diese Informationen vorerst dennoch online!

Anlage 1 (zu § 6 Abs. 2) Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Anlage 2 (zu §§ 18 bis 21) Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung

Anlage 3 (zu § 23 Abs. 1 und § 24 Abs. 1) Zugelassene Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel

Anlage 4 (zu § 23 Abs. 1)
Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilmittel und Voraussetzungen für bestimmte Heilmittel

Anlage 5 (zu § 25 Abs. 1 und 4) Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie für Körperersatzstücke einschließlich Zubehör

Anlage 6 (zu § 25 Abs. 1, 2 und 4) Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle 

 


Bundesbeihilfeverordnung (BBhV): Anlage 9 zu § 23 Absatz 1 - Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel ab 01.02.2026 

 


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