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Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung – BBhV)
Auf Grund des § 80 Abs. 4 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) verordnet das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium für Gesundheit:
Inhaltsübersicht (Stand: 01.01.2021)
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Regelungsgegenstand
§ 2 Beihilfeberechtigte Personen
§ 3 Beamtinnen und Beamte im Ausland
§ 4 Berücksichtigungsfähige Personen
§ 5 Konkurrenzen
§ 6 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
§ 7 Verweisungen auf das Sozialgesetzbuch
§ 8 Ausschluss der Beihilfefähigkeit
§ 9 Anrechnung von Leistungen
§ 10 Beihilfeanspruch
§ 11 Aufwendungen im Ausland
Kapitel 2
Aufwendungen in Krankheitsfällen
Abschnitt 1
Ambulante Leistungen
§ 12 Ärztliche Leistungen
§ 13 Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern
§ 14 Zahnärztliche Leistungen
§ 15 Implantologische Leistungen
§ 15a Kieferorthopädische Leistungen
§ 15b Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
§ 16 Auslagen, Material- und Laborkosten
§ 17 Zahnärztliche Leistungen für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf
§ 18 Psychotherapie, psychosomatische Grundversorgung, psychotherapeutische Akutbehandlung
§ 18a Gemeinsame Vorschriften für psychoanalytisch begründete Verfahren, Verhaltenstherapie und Systemische Therapie
§ 19 Psychoanalytisch begründete Verfahren
§ 20 Verhaltenstherapie
§ 20a Systemische Therapie
§ 21 Psychosomatische Grundversorgung
Abschnitt 2
Sonstige Aufwendungen
§ 22 Arznei- und Verbandmittel, Medizinprodukte
§ 23 Heilmittel
§ 24 Komplextherapie, integrierte Versorgung und Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Institutsambulanzen
§ 25 Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke
§ 26 Behandlung in zugelassenen Krankenhäusern
§ 26a Behandlung in nicht zugelassenen Krankenhäusern
§ 27 Häusliche Krankenpflege, Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
§ 28 Familien- und Haushaltshilfe
§ 29 Familien- und Haushaltshilfe im Ausland
§ 30 Soziotherapie
§ 30a Neuropsychologische Therapie
§ 31 Fahrtkosten
§ 32 Unterkunftskosten
§ 33 Lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Krankheiten
Abschnitt 3
Rehabilitation
§ 34 Anschlussheil- und Suchtbehandlungen
§ 35 Rehabilitationsmaßnahmen
§ 36 Voraussetzungen für Rehabilitationsmaßnahmen
Kapitel 3
Aufwendungen in Pflegefällen
§ 37 Pflegeberatung, Anspruch auf Beihilfe für Pflegeleistungen
§ 38 Anspruchsberechtigte bei Pflegeleistungen
§ 38a Häusliche Pflege
§ 38b Kombinationsleistungen
§ 38c Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
§ 38d Teilstationäre Pflege
§ 38e Kurzzeitpflege
§ 38f Ambulant betreute Wohngruppen
§ 38g Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
§ 38h Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson
§ 39 Vollstationäre Pflege
§ 39a Einrichtungen der Behindertenhilfe
§ 39b Aufwendungen bei Pflegegrad 1
§ 40 Palliativversorgung
§ 40a Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
Kapitel 4
Aufwendungen in anderen Fällen
§ 41 Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen
§ 42 Schwangerschaft und Geburt
§ 43 Künstliche Befruchtung
§ 43a Sterilisation, Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch
§ 44 Überführungskosten
§ 45 Erste Hilfe, Entseuchung, Kommunikationshilfe
§ 45a Organspende und andere Spenden
§ 45b Klinisches Krebsregister
Kapitel 5
Umfang der Beihilfe
§ 46 Bemessung der Beihilfe
§ 47 Abweichender Bemessungssatz
§ 48 Begrenzung der Beihilfe
§ 49 Eigenbehalte
§ 50 Belastungsgrenzen
Kapitel 6
Verfahren und Zuständigkeit
§ 51 Bewilligungsverfahren
§ 51a Zahlung an Dritte
§ 52 Zuordnung von Aufwendungen
§ 53 (weggefallen)
§ 54 Antragsfrist
§ 55 Geheimhaltungspflicht
§ 56 Festsetzungsstellen
§ 57 Verwaltungsvorschriften
Kapitel 7
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 58 Übergangsvorschriften
§ 59 Inkrafttreten
§ 1 Regelungszweck
§ 2 Beihilfeberechtigte
§ 3 Beamtinnen und Beamte im Ausland
§ 4 Berücksichtigungsfähige Angehörige
§ 5 Konkurrenzen
§ 6 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
§ 7 Verweisungen auf das Sozialgesetzbuch
§ 8 Ausschluss der Beihilfefähigkeit
§ 9 Anrechnung von Erstattungen und Sachleistungen
§ 10 Beihilfeanspruch
§ 11 Aufwendungen im Ausland
Kapitel 2
Aufwendungen in Krankheitsfällen
Abschnitt 1
Ambulante Leistungen
§ 12 Ärztliche Leistungen
§ 13 Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern
§ 14 Zahnärztliche Leistungen
§ 15 Implantologische, kieferorthopädische, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
§ 16 Auslagen, Material- und Laborkosten
§ 17 Zahnärztliche Leistungen für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf
§ 18 Psychotherapeutische Leistungen
§ 19 Psychosomatische Grundversorgung
§ 20 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie
§ 21 Verhaltenstherapie
Abschnitt 2
Sonstige Aufwendungen
§ 22 Arznei- und Verbandmittel
§ 23 Heilmittel
§ 24 Komplextherapie und integrierte Versorgung
§ 25 Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke
§ 26 Krankenhausleistungen
§ 27 Häusliche Krankenpflege
§ 28 Familien- und Haushaltshilfe
§ 29 Familien- und Haushaltshilfe im Ausland
§ 30 Soziotherapie
§ 30a Neuropsychologische Therapie
§ 31 Fahrtkosten
§ 32 Unterkunftskosten
§ 33 Lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Krankheiten
Abschnitt 3
Rehabilitation
§ 34 Anschlussheil- und Suchtbehandlungen
§ 35 Rehabilitationsmaßnahmen
§ 36 Voraussetzungen für Rehabilitationsmaßnahmen
Kapitel 3
Aufwendungen in Pflegefällen
§ 37 Grundsatz
§ 38 Häusliche Pflege, Tagespflege und Nachtpflege
§ 39 Vollstationäre Pflege
§ 40 Palliativversorgung
Kapitel 4
Aufwendungen in anderen Fällen
§ 41 Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen
§ 42 Schwangerschaft und Geburt
§ 43 Künstliche Befruchtung, Sterilisation, Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch
§ 44 Tod der oder des Beihilfeberechtigten
§ 45 Erste Hilfe, Entseuchung und Organspende
Kapitel 5
Umfang der Beihilfe
§ 46 Bemessung der Beihilfe
§ 47 Abweichender Bemessungssatz
§ 48 Begrenzung der Beihilfe
§ 49 Eigenbehalte
§ 50 Belastungsgrenzen
Kapitel 6
Verfahren und Zuständigkeit
§ 51 Bewilligungsverfahren
§ 52 Zuordnung von Aufwendungen
§ 53 weggefallen
§ 54 Antragsfrist
§ 55 Geheimhaltungspflicht
§ 56 Festsetzungsstellen
§ 57 Verwaltungsvorschriften
Kapitel 7
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 58 Übergangsvorschriften
§ 59 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 6 Absatz 2)
Bundesbeihilfeverordnung (BBhV): Anlage .1 (zu § 6 Absatz 2) - Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungen und Behandlungen >>>zur Anlage 1
Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungen und Behandlungen
Anlage 2 (zu § 6 Absatz 3 Satz 4)
Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen
Anlage 3 (zu den §§ 18 bis 21)
Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung
Anlage 4 (zu § 22 Absatz 1)
Beihilfefähige Medizinprodukte
Anlage 5 (zu § 22 Absatz 2 Nummer 1)
Arzneimittel, die überwiegend der Erhöhung der Lebensqualität dienen
Anlage 6 (zu § 22 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe c)
Beihilfefähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel
Anlage 7 (zu § 22 Absatz 3)
Arzneimittelgruppen, für die Festbeträge gelten
Anlage 8 (zu § 22 Absatz 4)
Von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossene oder beschränkt beihilfefähige Arzneimittel
Anlage 9 (zu § 23 Absatz 1)
Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel
Anlage 10 (zu § 23 Absatz 1 und § 24 Absatz 1)
Zugelassene Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel
Anlage 11 (zu § 25 Absatz 1 und 4)
Beihilfefähige Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke
Anlage 12 (zu 25 Absatz 1, 2 und 4)
Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle
Anlage 13 (zu § 41 Absatz 1)
Ergänzende Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen
fertig
Anlage 1 (zu § 6 Absatz 2)
Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungen und Behandlungen
Anlage 2 (zu § 6 Absatz 3 Satz 4)
Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen
Anlage 2 (zu § 6 Absatz 3 Satz 4)
Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen
Anlage 3 (zu den §§ 18 bis 21)
Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung
Anlage 4 (zu § 22 Absatz 1)
Beihilfefähige Medizinprodukte
Anlage 5 (zu § 22 Absatz 2 Nummer 1)
Arzneimittel, die überwiegend der Erhöhung der Lebensqualität dienen
Anlage 6 (zu § 22 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe c)
Beihilfefähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel
Anlage 7
(weggefallen)
Anlage 8 (zu § 22 Absatz 4)
Von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossene oder beschränkt beihilfefähige Arzneimittel
Anlage 9 (zu § 23 Absatz 1)
Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel
Anlage 10 (zu § 23 Absatz 1 und § 24 Absatz 1)
Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel
Anlage 11 (zu § 25 Absatz 1 und 4)
Beihilfefähige Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke
Anlage 12 (zu § 25 Absatz 1, 2 und 4)
Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle
Anlage 13 (zu § 41 Absatz 1 Satz 3)
Nach § 41 Absatz 1 Satz 3 beihilfefähige Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen
Anlage 14 (zu § 41 Absatz 3)
Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- oder Eierstockkrebsrisiko
Anlage 14a (zu § 41 Absatz 4)
Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Darmkrebsrisiko
Anlage 15
(weggefallen)
Anlage 16 zu § 51a Absatz 2
Beihilfeantrag für den Bereich Bund (Vorder- und Rückseite)
Red 20220323
Durch die Neufassung der BBhV vom 8.9.2012 sind die hier aufgeführten Anlagen nicht mehr in Kraft! Wir belassen diese Informationen vorerst dennoch online!
Anlage 1 (zu § 6 Abs. 2) Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
Anlage 2 (zu §§ 18 bis 21) Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung
Anlage 3 (zu § 23 Abs. 1 und § 24 Abs. 1) Zugelassene Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel
Anlage 4 (zu § 23 Abs. 1)
Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilmittel und Voraussetzungen für bestimmte Heilmittel
Anlage 5 (zu § 25 Abs. 1 und 4) Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie für Körperersatzstücke einschließlich Zubehör
Anlage 6 (zu § 25 Abs. 1, 2 und 4) Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle
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Red 20230822