Thüringer Beihilfeverordnung (ThürBhV): Anlage 6 Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- und Eierstockkrebsrisiko
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Anlage 6
(zu § 40 Abs. 2a)
Früherkennungsprogramm für erblich belastete Personen mit einem erhöhten familiären Brust- und Eierstockkrebsrisiko
Die Aufwendungen für die in § 40 Abs. 2a genannten Maßnahmen sind bis zur Höhe der in den Nummern 1 bis 3 genannten Pauschalen beihilfefähig, wenn die Maßnahmen in einem in Nummer 5 aufgeführten von der Deutschen Krebshilfe zugelassenen Zentrum durchgeführt wurden.
1. Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung
Aufwendungen für eine einmalige Risikofeststellung sind je Familie pauschal bis zur Höhe von 900 Euro beihilfefähig. Diese Pauschale umfasst die interdisziplinäre Erstberatung mit Stammbaumerfassung sowie die Mitteilung des Genbefundes. Die Pauschale beinhaltet auch die Beratung weiterer Familienmitglieder. Die Kosten werden der ratsuchenden Person zugeordnet.
2. Genanalyse
Aufwendungen für eine Genanalyse sind
a) bei einer an Brust- oder Eierstockkrebs erkrankten Person (Indexfall) pauschal bis zur Höhe von 5 900 Euro oder
b) bei einer ratsuchenden gesunden Person, die nur hinsichtlich der mutierten Gensequenz untersucht wird, pauschal bis zur Höhe von 360 Euro
beihilfefähig.
Die Genanalyse nach Satz 1 Buchst. a wird bei der erkrankten Person durchgeführt, soweit nicht bereits früher eine entsprechende Untersuchung erfolgt ist. Dabei handelt es sich in der Regel um einen diagnostischen Gentest zur Feststellung weitergehender Therapieansätze bei der erkrankten Person und ist dieser zuzurechnen. Können aus der Genanalyse nach Satz 1 Buchst. a keine Therapieoptionen mehr für die bereits erkrankte Person abgeleitet werden oder die erkrankte Person lehnt eine Beratung und Befundmitteilung ab, stimmt jedoch einer Genanalyse ihres Blutes im Hinblick auf einen möglichen Nutzen für die ratsuchende Person zu, wird die Genanalyse nach Satz 1 Buchst. a als so genannter prädiktiver Test zur Feststellung oder Vorhersage einer Erkrankungswahrscheinlichkeit der ratsuchenden gesunden Person zugeordnet. In diesem Fall ist der vorliegende Grund für eine Genanalyse nach Satz 1 Buchst. a von der ratsuchenden gesunden Person durch eine schriftliche ärztliche Stellungnahme nachzuweisen.
3. Strukturiertes Früherkennungsprogramm
Die Aufwendungen für die Teilnahme an einem strukturierten Früherkennungsprogramm sind einmal jährlich pauschal bis zur Höhe von 580 Euro beihilfefähig.
4. Präventive Operationen
Die Aufwendungen für präventive Operationen sind nicht Bestandteil der in den Nummern 1 bis 3 genannten Pauschalen.
5. Zentren für familiären Brust- und Eierstockkrebs
a) Berlin
Charité-Universitätsmedizin Berlin, Brustzentrum
b) Dresden
Technische Universität Dresden, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
c) Düsseldorf
Universitätsklinikum Düsseldorf, Frauenklinik, Brustzentrum
d) Göttingen
Universitäts-Medizin Göttingen, Brustzentrum, Gynäkologisches Krebszentrum
e) Hannover
Medizinische Hochschule Hannover, Institut für Zell- und Molekularpathologie
f) Heidelberg
Universität Heidelberg, Institut für Humangenetik
g) Kiel
Universitätsfrauenklinik Kiel
h) Köln
Universitätsklinikum Köln, Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs
i) Leipzig
Universität Leipzig, Institut für Humangenetik, Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs
j) München
Technische Universität München, Klinikum rechts der Isar, Klinik für Frauenheilkunde Ludwig-Maximilians-Universität München, Klinik für Frauenheilkunde - Campus Großhadern
k) Münster
Universität Münster, Institut für Humangenetik
l) Regensburg
Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs der Universität Regensburg
m) Tübingen
Universität Tübingen, Institut für Humangenetik
n) Ulm
Universität Ulm, Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
o) Würzburg
Frauenklinik der Universität Würzburg, Abteilung für Medizinische Genetik im Institut für Humangenetik, Zentrum für Familiären Brust- und Eierstockkrebs
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