Thüringer Beihilfeverordnung (ThürBhV): § 54 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Neu aufgelegt: Juli 2025

 

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Thüringer Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und sonstigen Fällen (Thüringer Beihilfeverordnung - ThürBhV-)

§ 54 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

(2) Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten nach Absatz 1 tritt die Thüringer Verordnung über Sonderbestimmungen in der Beihilfe vom 7. November 2006 (GVBl. S. 549) außer Kraft.


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