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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung
(Bayerische Beihilfevollzugsbekanntmachung – BayBhVBek)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 6. März 2023, Az. 25-P 1820-8/42
0.Hinweis zur Nummerierung und Gliederungsaufbau
Die nachfolgende Systematik der Nummerierung soll die Suche nach der passenden Bestimmung oder Erläuterung zu einem bestimmten Paragraphen der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV) erleichtern. Aus diesem Grund wurde auf eine fortlaufende Nummerierung verzichtet. Die Nummerierung entspricht der Paragraphenfolge der Bayerischen Beihilfeverordnung. Die erste Ziffer der Nummerierung bezieht sich auf den Paragraphen, die zweite Ziffer in der Regel auf den Absatz (zum Beispiel enthält die Nr. 1.1 Erläuterungen zu § 1 Abs. 1 BayBhV). Soweit allgemeine Hinweise zum jeweiligen Paragraphen erforderlich sind, werden diese mit der Ziffer „0“ an der zweiten Stelle der Nummerierung gesetzt und den Bestimmungen sowie Erläuterungen im Einzelnen vorangestellt (zum Beispiel Nr. 1.0.1 mit allgemeinen Hinweisen zu § 1 BayBhV).6Ab der dritten Ziffer folgen fortlaufende Nummern. Bei Bestimmungen und Erläuterungen zu Paragraphen, die nicht in Absätzen untergliedert sind, beginnt die fortlaufende Nummerierung bereits bei der zweiten Ziffer. Paragraphen ohne Zitiernamen oder Abkürzung sind solche der Bayerischen Beihilfeverordnung.
1.Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur
Hier dokumetieren wir den gesamten Wortlaut der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung (Bayerische Beihilfevollzugsbekanntmachung – BayBhVBek)
Anlagen
Anhang 1 (Nr. 7.1.11 BayBhVBek): Hinweise zum Gebührenrecht
Anhang 2 (Nr. 30.4.2 BayBhVBek): Heilkurorteverzeichnis Inland
Anhang 3 (Nr. 45.3 BayBhVBek): Heilkurorteverzeichnis Ausland
Anhang 4: Formblatt 1 (Nr. 9.2.6 BayBhVBek): Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Psychotherapie
Anhang 4: Formblatt 2 (Nr. 9.2.6 BayBhVBek): Bericht an die Gutachterin oder den Gutachter zum Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie
Anhang 4: Formblatt 3 (Nr. 9.2.6 BayBhVBek): Konsiliarbericht vor Aufnahme einer Psychotherapie
Anhang 4: Formblatt 4 (Nr. 9.2.6 BayBhVBek): Bayerische Beihilfeverordnung hier: Psychotherapie-Gutachten
Anhang 4: Formblatt 5 (Nr. 9.2.6 BayBhVBek): Psychotherapie-Gutachten
Anhang 4: Formblatt 6 (Nr. 9.2.6 BayBhVBek): Bayerische Beihilfeverordnung hier: Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Psychotherapie
Anhang 4: Formblatt 7a (Nr. 48.1.2 BayBhVBek): Antrag auf Beihilfe
Anhang 4: Formblatt 7b (Nr. 48.1.2 BayBhVBek): Antrag auf Beihilfe – Pflege und allgemeine Aufwendungen
Anhang 4: Formblatt 7c (Nr. 48.1.3 BayBhVBek): Festsetzung der Beihilfe
Anhang 4: Formblatt 8 (Nr. 29.5.3 BayBhVBek): Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer stationären Rehabilitationsmaßnahme nach § 29 Abs. 5 Satz 5 BayBhV
Anhang 4: Formblatt 9 (Nr. 30.6.7 BayBhVBek): Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Kosten einer Heilkur nach § 30 Abs. 6 Satz 2 BayBhV
Anhang 4: Formblatt 10 (Nr. 48.4.1 BayBhVBek): Antrag auf Abschlagszahlung
Anhang 4: Formblatt 11 (Nr. 48.4.2.7 BayBhVBek): Antrag auf Gewährung von Beihilfe und auf Direktabrechnung
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