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Bundesbeihilfeverordnung (mit den Durchführungshinweisen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift)
§ 57 Verwaltungsvorschriften (weggefallen)
Red 20210317
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur BBhV
57 Zu § 57 Verwaltungsvorschriften
57.1 Die nach dieser Vorschrift zu erlassenden Verwaltungsvorschriften dienen der Vereinheitlichung der Rechtsanwendung. Sie werden im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht.
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