Bundesbeihilfeverordnung (BBhV): Anlage .8 zu § 22 Absatz 4 - Von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossene oder beschränkt beihilfefähige Arzneimittel

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Bundesbeihilfeverordnung (mit den Durchführungshinweisen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift)

Anlage 8 (zu § 22 Absatz 4)
Von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossene oder beschränkt beihilfefähige Arzneimittel


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