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Zur Übersicht der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
Bundesbeihilfeverordnung (mit den Durchführungshinweisen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift)
§ 53 (weggefallen)
Red 20210317
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur BBhV
53 Zu § 53 Elektronische Gesundheitskarte
53.1 Hinweise zu beihilferechtlichen Folgen der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte werden rechtzeitig zum Beginn des Wirkbetriebs der Karte erfolgen.
Reinschauen lohnt sich:
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